Darstellendes Spiel

Abitur

Im Schuljahr 2007 / 2008 wurden die ersten Abiturprüfungen (5. Prüfungskomponente) im Fach Darstellendes Spiel abgenommen.

 

I. Allgemeine Vorgaben für die mündliche Prüfung

Im Darstellenden Spiel liegt der Schwerpunkt auf der szenischen Präsentation. Ein Vortrag ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, die szenische Präsentation hat eine zu kurze Dauer (weniger als 20 Minuten).

Die in anderen Fächern übliche Präsentationsform des Vortrags ggf. mit medialer Unterstützung ist im Fach Darstellendes Spiel möglich, wenn Gegenstände oder Themen gewählt werden, die die künstlerische Gestaltung eines Theatermittels in den Vordergrund stellen, wie zum Beispiel Bühnen- oder Kostümentwürfe.

Die Präsentation kann sich auf literarische, fachwissenschaftliche und fachpraktische Texte beziehen und neben der szenischen Präsentation Formen wie mediengestützter Vortrag, Software-Präsentationen, Video- und Fotoproduktionen, Plakat- oder Modellpräsentationen sowie künstlerische Arbeiten (Skizzen, Figurinen u.a.m.) umfassen. Im anschließenden Prüfungsgespräch wird die Präsentation reflektiert, erläutert und in den fachlichen bzw. überfachlichen Kontext eingeordnet.

Die Themen der zusätzlichen mündlichen Prüfung als fünfte Prüfungskomponente werden von den Kandidatinnen und Kandidaten einzeln, mit einem Partner oder als Gruppenprüfung angemeldet und durch die Prüfungskommission genehmigt.

  • Die Prüfung setzt sich zusammen aus einem spielpraktischen Teil, der aus einer Gestaltungsaufgabe und einem sich an die Ergebnispräsentation anschließenden Gespräch besteht, und einer Reflexionsaufgabe, die einen Zusammenhang zwischen dem eigenen theatralen Handeln und dem kulturellen Leben in Vergangenheit und Gegenwart herstellt. Die Prüfung bezieht sich auf Unterrichtsgegenstände aus allen Halbjahren.
  • Der spielpraktische Teil kann durch eine andere Gestaltungsaufgabe ersetzt werden.
  • Die Aufgaben müssen so gestellt werden, dass die Prüflinge nicht nur erlernte Fertigkeiten und Kenntnisse reproduzieren, sondern das Gelernte selbstständig in neuen Situationen anwenden oder auf Fragestellungen in neuen Zusammenhängen reagieren können.

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II. Aufgabenstellung

Aufgabenstellung für den spielpraktischen Teil

  • In der spielpraktischen Aufgabe soll eine Szene selbstständig entwickelt und dramatische Figuren angemessen und differenziert mimisch-gestisch, sprachlich, choreografisch und im Spiel mit Raum und Requisit gestaltet werden.
  • Da in einer theatralen Handlung in der Regel mehrere Figuren interagieren, sind Prüfungen in Gruppen bis zu maximal drei Personen möglich. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Einzelleistungen feststellbar sind. Weitere Schülerinnen und Schüler, die nicht geprüft werden, können bei der Gestaltung der spielpraktischen Aufgabe als zusätzliche Darstellerinnen und Darsteller mitwirken (dürfen nicht am anschließenden Prüfungsgespräch teilnehmen).
  • Der Präsentation folgt unmittelbar ein kurzes Gespräch über die Aufgabenlösung und die verwendeten Lösungsstrategien.

Aufgabenstellung für die Reflexionsaufgabe

Im Reflexionsteil soll die Aufgabenstellung Ausgangspunkt für ein Prüfungsgespräch sein.

Die Aufgabenstellung steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem ersten Prüfungsteil. Sie kann sich unter anderem auf folgende Prüfungsgegenstände beziehen:

  1. Der kulturelle, historische oder theoretische Hintergrund eines Projekts.
  2. Lösungen oder Varianten zu einem Projekt vor dem Hintergrund theoretischer oder wirkungsästhetischer Überlegungen.

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III. Hinweise für Prüfungen im Rahmen der fünften Prüfungskomponente

(Auszug aus dem Fachbrief DS 08 / 2008)

  1. Aufgabenstellung
    • Der Schwerpunkt von Prüfungen im Darstellenden Spiel liegt auf „szenischen Präsentationen", also auf dem Darstellerischen.
    • Andere Präsentationsformen, wie zum Beispiel Vorträge mit Medienunterstützung, sind nur zuzulassen, wenn damit eine gestalterische Aufgabe verbunden ist (Bühnen- oder Kostümentwürfe, Masken o.ä.).
    • Reproduzierende Vorträge auf der Basis angelernten und angeeigneten Wissens sind nicht zuzulassen, auch nicht über das Elisabethanische Theater, Stanislavskij oder dergleichen.
    • Auf klares, problemorientiertes Thema achten, ggf. sogar mit einer Problemfrage. Bloße Kurzaufführungen sind nicht zulässig (also nicht „Büchners Woyzeck"!).
    • Auf klare Gesprächsschwerpunkte einzelner Kandidaten bei einer Gruppenprüfung achten.
  2. Vorbereitung und Proben
    • Den Gruppen sind nach den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten Probenmöglichkeiten in der Schule zu ermöglichen.
    • Bei der Beratung ist auf Gleichbehandlung mit anderen Schülern aus anderen Fächern zu achten. Das Recht auf Beratung ist nicht mit Hilfe bei den Proben zu verwechseln.
  1. Szenische Präsentation
    • Bei der Präsentation sind technische Helfer und Hilfsmittel zugelassen, auch wenn sie nicht zur Prüfungsgruppe gehören. Theater funktioniert nun mal nicht ohne Licht oder auch Bühnenmusik, Projektionen u.a.m.
  2. Prüfungsgespräch
    • Es wird nachdrücklich daran erinnert, dass laut Handreichung für die fünfte Prüfungskomponente „Aspekte der Präsentation" im Mittelpunkt des Prüfungsgesprächs stehen. Ein Abfragen von Fachwissen entspricht nicht der Intention des Prüfungsgesprächs.
  3. Bewertung
    • Für eine szenische Präsentation wurde ein von anderen Fächern abweichender
      PDF-Logo Bewertungsbogen entwickelt.

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